Wer die Enge seiner Heimat begreifen will, der reise.
Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte.
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Kontakt:
Frank Möhn
Tel. 0171 6715279
Fax 0651 9930224
email:
franky(at)treverer-trier.de
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Anbieterkennung nach
§ 6 TDG
(Teledienstgesetz) |
Die Vorschrift dient dem
Verbraucherschutz. Sie soll für den Nutzer ein Mindestmaß an
Transparenz und Information über die natürliche oder juristische
Person oder Personengruppe, die ihm einen Teledienst anbietet,
sicherstellen. Durch die räumliche Trennung der möglichen
Vertragspartner fehlt die unmittelbare Erfahrung über die Person des
Anbieters; durch die Flüchtigkeit des Mediums fehlen - soweit keine
Speicherung erfolgt - dauerhaft verkörperte Anhaltspunkte über
dessen Identität. Die Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift
dient damit auch als Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im
Streitfall. Die Vorschrift gilt nur für
geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen
Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.
Sie gilt dagegen nicht für private
Gelegenheitsgeschäfte. Gelegentliche An- und Verkäufe
z.B. über virtuelle "schwarze Bretter" unterfallen daher nur dem
allgemeinen Recht, so daß etwa bei Vertragsschluß die nach
bürgerlichem Recht erforderlichen Angaben zu machen sind. |
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